Es war offensichtlich / Makler musste nicht über Raumbeschaffenheit aufklären
2. August 2021Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]
Berlin (ots) – Wenn ein Immobilienverkäufer oder der von ihm beauftragte Makler einen nennenswerten Mangel an einem Objekt verschweigt, dann kann der Erwerber im Nachhinein Schadensersatz geltend machen. Die Erfolgschancen schwinden allerdings laut … Lesen Sie hier weiter…
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